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Datum: 26.03.2020

Online-Unterricht ab 20. April 2020

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

durch die behördliche Schließung unserer Musikschule und die sich anschließenden Osterferien wird bis zum 19. April 2020 kein Unterricht möglich sein.

Zwischenzeitlich haben Schulleitung und Lehrkräfte nach Wegen gesucht, den Unterricht fortzusetzen. Dies soll in Form von Online-Unterricht geschehen, die Testphase ist bereits angelaufen; mit sehr erfreulichen Rückmeldungen für den Instrumental- und Gesangsunterricht.

Die Testphase ist entgeltfrei und sollte am 8. April (vor Beginn der unterrichtsfreien Osterferien) beendet sein.

Ab 20. April 2020 soll der Online-Unterricht als Überbrückungsunterricht starten!

Drei Voraussetzungen sind dafür erforderlich:

  • Die Schließungsverfügung der Kreismusikschule wird über den 20. April 2020 hinaus verlängert. Infos dazu erhalten Sie hier unter „Aktuelles“.
  • Die Lehrkraft bietet den Online-Unterricht an.
  • Es liegt bis spätestens 8. April 2020 eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigen vor.

Diese Einverständniserklärung finden Sie unter Service, Unterpunkt „Formulare“. Bitte unterschrieben per Mail oder Post an kreismusikschule@rheinhunsrueck.de senden.

Für die Elementare Musikpädagogik (Musikschlümpfe, -zwerge, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung) als Gruppen-Unterricht kann eine alternative Unterrichtsform noch nicht generell angeboten werden- wir arbeiten daran.

Kann der Unterricht nicht online stattfinden (weil nicht gewünscht oder technisch nicht möglich) greift die Entgelterstattung gem. § 10 Abs. 2 der aktuellen Entgeltordnung.

Die Kreismusikschule versucht, für ihre Schüler*innen die bestmögliche Lösung zu finden; wir bitten um ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund,

Ihre Kreismusikschule Rhein-Hunsrück

 

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